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Erstellt: 2023-08-08 16:29:32
Aktualisiert: 2025-03-05 14:55:53
Gerne unterstützen wir Sie bei beA Anwendungsthemen.
Nicht immer ist jedoch eine technische Störung Ihrer IT bzw. eine Störung von Komponenten in RA-MICRO verantwortlich.
Sie und Ihre Mitarbeiter müssen die Anwendungen in der beA Browseranwendung der BRAK beherrschen und bei aktiver Nutzung der beA Schnittstelle in RA-MICRO auch auf diese Prozesse zum Abruf von Nachrichten sowie zur Versendung von Schriftsätzen unter Berücksichtigung der Signaturanwendungen geschult sein und diese bei Störungen nutzen.
Ist ein Versand über die integrierte und genutzte beA Schnittstelle in RA-MICRO, aus welchem Grund auch immer nicht möglich, müssen alle Abrufe oder Einreichungen über die BRAK-Browseranwendung abgebildet werden!
Wissenswertes zur beA-Schnittstelle:
Im Lieferumfang der RA-MICRO Kanzleisoftware ist die beA Schnittstellensoftware enthalten, die die Bundesrechtsanwaltskammer zum Zwecke der Übermittlung an Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt hat. Diese leistet die Kommunikation mit dem beA Server. Die Leistung von RA-MICRO beschränkt sich auf die Kommunikation mit der Schnittstellensoftware und umfasst nicht den Empfang oder die Abholung von Sendungen vom beA Server durch diese.
Sowohl der Hersteller als auch wir als Dienstleister für die Software RA-MICRO geben KEINE Gewähr auf die Funktionstüchtigkeit, da beA eine Drittsoftware ist, die über die BRAK betrieben wird.
Das bedeutet für Sie folgenden Umgang bei Störungen der beA Anwendungen:
Prüfen Sie über den nachstehenden Link immer den aktuellen Status der BRAK und testen dann zu gegebener Zeit erneut die Signaturerstellung bzw. den Versand auch an verschiedenen PCs in der Kanzlei - alternativ im Homeoffice.
Grundlageninformationen finden Sie hier:
1. Störung der beA Schnittstelle in RA-MICRO:
Vorbereitete Sendungen im beA Postausgang können über den Upload für den Versand über die Browseranwendung exportiert werden. Beachten Sie dazu die Vorgehensweise unter RA-MICRO Onlinehilfe
RA-MICRO Support-Hotline
Montag – Donnerstag: 7:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 – 16:00 Uhr
TELEFON 030 – 435 98 882 E-Workflow / Schriftverkehr / beA
2. Bei Störungen beA über die Browseranwendung:
TELEFON
Mo.- Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr (bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen)
030-21787017
E-MAIL
servicedesk@beasupport.de
Beachten Sie auch unsere Online-Schulungen zum Thema beA
Weiter gestatten Sie uns den Hinweis auf die obergerichtliche Entscheidung:
BEA-SCHULUNGEN SIND PFLICHT!
DAS GERICHT HAT IM AKTUELL VERÖFFENTLICHTEN BESCHLUSS DIE ANFORDERUNGEN AN SCHULUNGEN VON KANZLEI-MITARBEITERN IN BEZUG AUF BEA DEUTLICH GEMACHT
in einem aktuell veröffentlichten Beschluss hat das Gericht deutlich gemacht, welche Anforderungen an die Schulungen und Anweisungen der Kanzlei-Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang und die Versandkontrolle der durch beA übermittelten Schriftsätze zu stellen sind (Beschl. v. 11.01.2023, Az. IV ZB 23/21.)
Sie und Ihre Mitarbeiter müssen also die Anwendungen auf der https://www.bea-brak.de/beaportal/
beherrschen und bei aktiver Nutzung der beA Schnittstelle in RA-MICRO auch auf diese Prozesse zum Abruf von Nachrichten sowie zur Versendung von Schriftsätzen unter Berücksichtigung der Signaturanwendungen geschult sein.
Ist ein Versand über die integrierte und genutzte beASchnittstelle – aus welchem Grund auch immer – nicht einsatzfähig, müssen alle Abrufe oder Einreichungen über die BRAK-Browseranwendung abgebildet werden!